Regelbedarfsätze für Unterhaltsleistungen für 2014

Werden Unterhaltsleistungen für ein nicht dem Haushalt des Steuerpflichtigen angehöriges Kind gezahlt, kann ein Unterhaltsabsetzbetrag geltend gemacht werden.

Der Unterhaltsabsetzbetrag beträgt:

  • für das 1. Kind € 29,20 p.m.
  • für das 2. Kind € 43,80 p.m.
  • für jedes weitere Kind 58,40 p.m.

Wenn keine vertragliche, gerichtliche oder behördliche Festsetzung der Unterhaltsleistung erfolgt ist, wird der Unterhaltsabsetzbetrag nur dann zuerkannt,

  • wenn der vereinbarten Unterhaltsverpflichtung in vollem Ausmaß nachgekommen wurde und
  • wenn die Regelbedarfssätze nicht unterschritten wurden.
Altersgruppe Euro
0-3 Jahre € 194,00
3-6 Jahre € 249,00
6-10 Jahre € 320,00
10-15 Jahre € 366,00
15-19 Jahre € 431,00
19-20 Jahre € 540,00

Stand: 06. November 2013

Bild: Khorzhevska - Fotolia.com

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