Steuerrechtlicher Überblick für Ärzte

Ärztinnen und Ärzte kommen je nach Art Ihrer Tätigkeit grundsätzlich mit unterschiedlichen Steuergesetzen in Berührung:

  • als niedergelassener Arzt in der Form eines Einzelunternehmers mit Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
  • als Gesellschafter und Geschäftsführer einer Ärzte-GmbH mit Körperschaftsteuer, Einkommensteuer und eventuell Umsatzsteuer
  • als angestellter Arzt in einer Krankenanstalt mit der Einkommensteuer

Für Tierärztinnen und Tierärzte können abweichende Regelungen gelten.

Stand: 1. Jänner 2024

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